Das niederländische Gesetz verbietet eine Diskriminierung auf Grundlage des Gesundheitsstatus. Das bedeutet, dass eine Person mit HIV genauso wie jede andere Person behandelt werden muss.
Es ist immer an der HIV-positiven Person zu entscheiden, ob sie anderen davon erzählen möchte.
Sie können sich nicht durch sozialen Kontakt mit HIV infizieren, zum Beispiel durch das Teilen eines Glases oder Tellers mit jemandem, der HIV-positiv ist, oder wenn man sich berührt oder küsst.
HIV und Arbeit
Eine HIV-positive Person muss dies bei einem Bewerbungsgespräch nicht offenlegen. Der Arbeitgeber hat kein Recht, Fragen zu seiner/ihrer Gesundheit zu stellen. Wenn der Arbeitgeber solche Fragen stellt, müssen Sie sich nicht beantworten oder Sie können sagen, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt und dass Sie bereit sind, mit einem Arbeitsmediziner (bedrijfsarts) darüber zu sprechen. Der Arbeitsmediziner darf Ihnen nur Fragen stellen, die sich auf ihre physische Eignung für die Stelle beziehen. Er/sie muss außerdem Ihre Privatsphäre respektieren.
Es ist nicht verboten, bei einem Bewerbungsgespräch bezüglich Ihres HIV-Status zu lügen, weil die Frage nicht gestellt werden sollte. Der Arbeitgeber darf dies nicht als Grund für eine Entlassung nehmen, wenn er/sie es später erfährt.
Bei einem Unfall mit einer Person, die HIV-positiv ist, sind die allgemeinen Erste-Hilfe-Verfahren ausreichend, um zu verhindern, dass sich jemand mit dem HIV-Virus infiziert. Ein Arbeitgeber darf daher keine HIV-positive Person mit der Begründung feuern oder ihr eine Stelle verweigern, dass sie ein Gesundheitsrisiko für Kollegen oder Kunden darstellt.
Eine HIV-positive Person muss ihre Kollegen oder ihren Chef nicht darüber informieren. Wenn Sie Ihren Chef darüber informieren, kann es für Sie einfacher sein, während der Arbeitszeit Arzneimittel einzunehmen oder zum Arzt zu gehen.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder einen Fall der Diskriminierung melden möchten, wenden Sie sich an eine darauf spezialisierte Organisation.
HIV und Reisen
Bei Reisen unter drei Monaten gibt es nur wenige Länder in der Welt, die einen HIV-Test verlangen oder HIV-positiven Personen die Einreise verweigern. Deutlich mehr Länder sind bei längeren Aufenthalten restriktiver. In der Europäischen Union gibt es derzeit keine Reisebeschränkungen für HIV-positive Personen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.hivtravel.org.
Sie können eine Kopie des Rezepts für Ihre Arzneimittel mit sich führen, falls an der Grenze Fragen zu den Arzneimitteln in Ihrem Gepäck gestellt werden.
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
Niederländer oder Personen mit dem Status des rechtmäßigen Aufenthalts können sich ihre medizinischen Auslagen durch ihre Krankenversicherung erstatten lassen.
Personen ohne den Status des rechtmäßigen Aufenthalts können Zugang zu Pflege und Arzneimitteln über den Vorgang für dringende medizinische Fürsorge erhalten.
Ärzte und anderes medizinisches Personal sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden (Privatsphäre).