Niederländisches Recht
In den Niederlanden können Sie vor Gericht eine Scheidung beantragen, wenn Sie Ihre Heirat beenden möchten. Einer der beiden Partner kann sich dazu entscheiden, eine Scheidung zu beantragen. Im Scheidungsverfahren prüft der Richter nicht den Grund zur Beendigung der Heirat. Das bedeutet, dass die andere Partei die Scheidung nicht stoppen kann.
Sie beantragen eine Scheidung, indem Sie über Ihren Anwalt einen Antrag an das Gericht senden. Der Anwalt übermittelt den Antrag an das Gericht. Beantragen Sie die Scheidung zusammen mit Ihrem Partner? Dann benötigen Sie nur einen Anwalt. Wenn nur ein Partner die Scheidung beantragt oder wenn Sie sich nicht einig sind, benötigen Sie beide einen eigenen Anwalt.
Wenn Sie sich nicht einig sind, wird eine Gerichtsverhandlung abgehalten. Es findet auch dann eine Gerichtsverhandlung statt, wenn es Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gibt, die ihre Meinung zum Sorgerecht vortragen möchten. Die Sorgerechtsvereinbarungen sind Teil des Elternschaftsplans. Ist keine Gerichtsverhandlung erforderlich? In diesem Fall entscheidet der Richter auf Grundlage des Antrags. Sie erhalten den Urteilsspruch des Richters beide über Ihren Anwalt. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen.