In den Niederlanden gibt es viele Dienste und Fachleute, die Ihnen helfen, wenn Sie Informationen zur Gesundheit benötigen, ein Gesundheitsproblem haben oder sich in einer Notsituation befinden.
An wen Sie sich wenden müssen, um Hilfe zu bekommen, hängt davon ab, wo Sie leben und von Ihrem Asylstatus. In den Niederlanden wenden Sie sich zuerst immer an einen Allgemeinmediziner, wenn Sie krank sind. Neben den Allgemeinmedizinern gibt es in den Niederlanden Fachärzte, zum Beispiel in Krankenhäusern. Sie wissen viel über einen Teil des Körpers, wie zum Beispiel das Herz oder die Lungen, oder über eine bestimmte Krankheit. Neben Allgemeinmedizinern und den Ärzten in Krankenhäusern können Sie auch zu einem Zahnarzt, Augenarzt, Physiotherapeuten, einer Hebamme, einem Pflegeheim, zu einer Organisation für Jugendarbeit gehen oder sich an den städtische öffentliche Gesundheitsdienst (GGD) wenden. Bei einer nicht medizinischen Versorgung, wie praktische oder psychosoziale Unterstützung, können Sie sich an eine Organisation für Sozialarbeit wenden.
Wohnung in einem Zentrum für Asylbewerber (AZC)
Das Zentrum für Asylbewerber bietet medizinische Versorgung für alle Asylbewerber, die dort leben, unabhängig von ihrem Asylstatus. Im Zentrum für Asylbewerber können sie sich an einen Allgemeinmediziner, eine Hebamme oder die Jugendfürsorge wenden und können an ein Krankenhaus überwiesen werden. Asylbewerber haben das Recht auf die gleiche medizinische Versorgung wie Niederländer, sind dafür kostenlos versichert und müssen nichts bezahlen. Für junge Menschen bis zum Alter von 18 Jahren wird auch die Behandlung bei einem Zahnarzt bezahlt. Bei Erwachsenen wird die Behandlung bis zu einem Maximalbetrag von 250 Euro pro Jahr bezahlt.
Alle Asylbewerber mit einem medizinischen Problem oder einer Frage können während der Sprechzeiten in das Zentrum kommen. Das erste Informationsgespräch findet häufig mit der Sprechstundenhilfe des Arztes statt. Die Sprechstundenhilfe des Arztes entscheidet, ob Sie mit einer Krankenschwester/einem Krankenpfleger oder einem Allgemeinmediziner sprechen sollten. Die Sprechstundenhilfe des Arztes macht einen Termin für Sie fest. Sie können auch an ein Krankenhaus überwiesen werden.
Was kann ich machen, wenn ich keine Aufenthaltsgenehmigung habe?
Jeder Mensch, der länger als drei Monate ohne eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden lebt, wird als „undokumentiert“ eingestuft. „Undokumentierte“ Personen können sich nicht selbst krankenversichern, haben aber das Recht auf medizinisch notwendige Versorgung.
Wohnung in einer Gemeinde (Personen, denen Asyl gewährt wurde)
Sobald einem Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt wurde, wird er auf Niederländisch als statushouder bezeichnet. Die zentrale Organisation für den Empfang von Asylbewerbern (COA) weist Sie einer Gemeinde zu. Nachdem Sie in diese Gemeinde gezogen sind, müssen Sie sich für die Krankenversicherung registrieren. In vielen Gemeinden wird dies kollektiv organisiert. Danach können Sie sich bei einem Allgemeinmediziner registrieren. Sie zahlen Ihre eigenen Versicherungsbeiträge sowie den Selbstbehalt der Krankenversicherung (eigen risico) und teilweise auch den Eigenanteil für die Kosten von Arzneimitteln oder Behandlung (eigen bijdrage).
Was ist medizinische notwendige Versorgung?
Das Recht auf medizinische Versorgung ist ein Grundrecht für jedermann, auch für Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung. Das Recht auf medizinisch notwendige Versorgung ist im Gesetz verankert.
Ein Arzt entscheidet, ob eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist. Medizinisch notwendige Versorgung ist mehr als die Versorgung, die Sie in der Notaufnahme eines Krankenhauses erhalten würden. Hierbei kann es sich um eine heilende oder präventive Behandlung in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt handeln. Im Grunde besteht sie aus erforderlicher und angemessener Versorgung. Das umfasst auch die Beratung zur Verhütung oder einen Schwangerschaftsabbruch.
Der Arzt und andere in der Gesundheitsfürsorge tätige Personen haben die gesetzliche Verpflichtung, Ihre Privatsphäre zu respektieren und die Informationen, die sie über Sie haben, vertraulich zu behandeln.
Wenn Sie die Kosten für die Gesundheitsversorgung nicht bezahlen können, kann der Arzt oder Leistungserbringer die Ausgaben bei der zentralen Verwaltungsstelle (CAK) erklären. Einige Krankenhäuser und Apotheke haben Verträge mit der CAK. Fragen Sie Ihren Allgemeinmediziner, an welches spezifischen Krankenhaus oder an welche Apotheke Sie sich wenden sollen.
Was soll ich tun, um medizinisch notwendige Versorgung zu erhalten?
Wenn Sie ohne eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und ohne Krankenversicherung in den Niederlanden leben, haben Sie das Recht auf medizinisch notwendige Versorgung. Für die Versorgung bei Problemen, die nicht lebensbedrohlich sind, können Sie sich an einen Allgemeinmediziner wenden oder nachts und an den Wochenenden auch an den Notdienst (huisartsenpost) in dem Gebiet, in dem Sie leben. Der Allgemeinmediziner kann Sie zu weiteren Tests an einen Spezialisten im Krankenhaus überweisen. Sie erhalten dazu eine Überweisung. Bei Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen können Sie sich an die Notaufnahme im Krankenhaus wenden. Jedes Krankenhaus hat eine solche Abteilung. Dazu benötigen Sie keine Überweisung. Wenn Sie einen Notarzt brauchen, können Sie kostenlos die Nummer 112 anrufen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Aufenthaltsgenehmigung habe?
Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben, aber noch in einem Zentrum für Asylbewerber leben, können Sie die Gesundheitsfürsorgedienste im Zentrum nutzen.
Wenn Sie aus dem Zentrum für Asylbewerber in eine Gemeinde gezogen sind und sich bei einer Krankenkasse registriert haben, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte. Ab dann können Sie die Gesundheitsversorgung in Ihrer Gemeine nutzen und sich bei einem Allgemeinmediziner registrieren.
Was ist, wenn die in der Gesundheitsfürsorge tätige Person nicht meine Sprache spricht?
Während Ihres Aufenthalts im Zentrum für Asylbewerber stehen Dolmetscher für die Kommunikation mit den Personen zur Verfügung, die im Gesundheitswesen tätig sind.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Asyl gewährt wurde, Sie in einer Gemeinde leben und für den Besuch bei einem Arzt oder im Krankenhaus einen Dolmetscher benötigen? In diesem Fall werden die Kosten für einen Dolmetscher vom Leistungserbringer getragen. Dazu hat der Leistungserbringer (Allgemeinmediziner, Krankenhaus oder ein anderer Leistungserbringer) normalerweise eine besondere Vereinbarung mit einem Dolmetscher- oder Übersetzerdienst. Als statushouder haben Sie das Recht auf einen Telefondolmetscher, wenn Sie einen Allgemeinmediziner für eine Beratung oder Behandlung aufsuchen. Sie haben dieses Recht für bis zu 6 Monate nach der Registrierung bei der Gemeinde. Bis zum 1. Mai 2019 gibt es eine besondere Vereinbarung für Allgemeinmediziner zur Anforderung von Dolmetschdiensten über Telefon für die Beratung von statushouders.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Dolmetscher:
- an die berufliche Schweigepflicht gebunden ist;
- in der ersten Person sprechen wird („ich“);
- neutral ist und alles übersetzt, was gesagt wird, ohne etwas hinzuzufügen, zu ändern oder auszulassen;
- für den Patienten kostenlos ist.