Prostitution oder Sexarbeit bedeutet, dass Sex im Austausch für Geld oder andere Vorteile angeboten wird.
Wenn Menschen mit falschen Versprechen einer besseren Zukunft in einem anderen Land in die Prostitution gelockt werden, wird das als Menschenhandel bezeichnet.
Freiwillige Prostitution ist in Belgien legal, wenn sowohl der Sexarbeiter als auch der Kunde über 18 Jahre alt sind. Prostitution ohne Zustimmung ist gesetzlich verboten und wird streng bestraft. Dazu gehören alle Situationen, in denen jemand gezwungen wird, als Sexarbeiter zu arbeiten.
Alle Situationen, in denen die Person, die sexuelle Dienste anbietet, oder der Kunde jünger als 18 Jahre alt sind, sind ebenfalls gesetzwidrig.
Menschenhandel wird in Belgien ebenfalls bestraft.
In Belgien können Menschen, die als Opfer des Menschenhandels anerkannt werden, den rechtmäßigen Aufenthaltsstatus bekommen.
Wenn Sie Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution geworden sind, können Sie sich an eine spezialisierte Organisation wenden. Dort kann man Ihnen bei der Prozedur helfen und wird Ihre Privatsphäre respektieren.
Sie können auch zur Polizei gehen und Ihre Situation melden oder Schutz suchen. Wenn Sie jemanden kennen, der Opfer von Zwangsprostitution geworden ist, können Sie sich an die Polizei wenden oder 1712 anrufen.